soll überarbeitet werden, besonders das Schleppangeln vor der Küster von Mecklenburg Vorpommern soll reglementiert werden.
Zu diesem Thema mal hier ein Auszug vom Landesanglerverband Mecklenburg - Vorpommer e.V.
Liebe Anglerinnen, liebe Angler,
die
Küstenfischereiverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll in
diesem Jahr neu gefasst werden. Dazu wurde dem LAV M-V e.V. vom
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz der erste
Entwurf der KüFVO als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Wir
haben zur Kenntnis genommen, dass in folgenden Küstengebieten
Schleppangelverbote in der KüFVO seitens des Ministeriums geplant sind:
a) Fischereibezirke nach § 14 Abs.1
b) Seegebiet nördlich des Darß und der Halbinsel Zingst innerhalb der Basislinie
c) Seegebiet zwischen Hiddensee und Rügen innerhalb der Basislinie
d) Tromper Wiek innerhalb der Basislinie
e) Prorer Wiek innerhalb der Basislinie
f) Seegebiet zwischen Bukspitze (östliche Länge 11°41' E) und Graal-Müritz (östliche Länge 12°14,5'
E) innerhalb einer Entfernung von 1 Seemeile vom Ufer
g) Seegebiet zwischen der Landesgrenze zu Schleswig Holstein und Groß Klützhöved (östliche Länge
11°10,75' E) innerhalb einer Entfernung von 1 Seemeile vom Ufer.
Weiter
waren verschiedene stellnetzfreie Zonen mit 300 m Abstand zum Ufer
geplant sowie die Einführung eines Driftsackes für treibende Boote, von
denen das Angeln ausgeübt wird, in den Fischereibezirken 1 - 7.
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(Quelle: Landesanglerverband Mecklenburg - Vorpommer e.V.)Jeder Bootsangler kann und sollte sich zu dieser Meldung seine eigene Meinung bilden und für sich entscheiden ob er als Bootsangler von seinem Verein und sogar dem Dachverein ausreichend vertreten wird. Nur eine rege Diskussion zu diesen Themen in den Vereinen kann schlimmeres verhindern, also Bootsangler beteiligt euch.
Petri Heil
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