Mittwoch, 20. Februar 2013

Die Küstenfischereiverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

soll überarbeitet werden, besonders das Schleppangeln vor der Küster von Mecklenburg Vorpommern soll reglementiert werden.

Zu diesem Thema mal hier ein Auszug vom Landesanglerverband Mecklenburg - Vorpommer e.V.

Liebe Anglerinnen, liebe Angler,
die Küstenfischereiverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll in diesem Jahr neu gefasst werden. Dazu wurde dem LAV M-V e.V. vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz der erste Entwurf der KüFVO als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass in folgenden Küstengebieten Schleppangelverbote in der KüFVO seitens des Ministeriums geplant sind: 
a) Fischereibezirke nach § 14 Abs.1
b) Seegebiet nördlich des Darß und der Halbinsel Zingst innerhalb der Basislinie
c) Seegebiet zwischen Hiddensee und Rügen innerhalb der Basislinie
d) Tromper Wiek innerhalb der Basislinie
e) Prorer Wiek innerhalb der Basislinie
f) Seegebiet zwischen Bukspitze (östliche Länge 11°41' E) und Graal-Müritz (östliche Länge 12°14,5'
   E) innerhalb einer Entfernung von 1 Seemeile vom Ufer
g) Seegebiet zwischen der Landesgrenze zu Schleswig Holstein und Groß Klützhöved (östliche Länge
   11°10,75' E) innerhalb einer Entfernung von 1 Seemeile vom Ufer. 

Weiter waren verschiedene stellnetzfreie Zonen mit 300 m Abstand zum Ufer geplant sowie die Einführung eines Driftsackes für treibende Boote, von denen das Angeln ausgeübt wird, in den Fischereibezirken 1 - 7. 

Daraufhin gab es ein Treffen des Landesfischereiverbandes mit Küstenfischern und Anglern, bei welchem diese Thematik erstmalig diskutiert wurde. Der Landesanglerverband möchte hier noch einmal eindeutig klarstellen, dass wir keinerlei Schleppangelverbote im Küstenbereich gefordert haben oder fordern werden. Als Ergebnis dieser Beratungen verständigte man sich dann auf 200 m Abstand der Stellnetze zur Küstenlinie und auf eine Verringerung des Abstandes der schleppangelfreien Zonen zum Ufer im Seegebiet nördlich des Darßes und der Halbinsel Zingst, im Tromper Wiek und im Prorer Wiek auf eine Seemeile zum Ufer und somit nicht bis zur wesentlich weiter entfernten Basislinie. Weiter verständigte man sich darauf, dass der Driftsack für treibende Boote, von denen das Angeln ausgeübt wird, nicht vorgeschrieben werden soll.

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(Quelle: Landesanglerverband Mecklenburg - Vorpommer e.V.)

Jeder Bootsangler kann und sollte sich zu dieser Meldung seine eigene Meinung bilden und für sich entscheiden ob er als Bootsangler  von seinem Verein und sogar dem Dachverein ausreichend vertreten wird. Nur eine rege Diskussion  zu diesen Themen in den Vereinen kann schlimmeres verhindern, also Bootsangler beteiligt euch. 

Petri Heil

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